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− | |Liegt eine triviale Wiedergabe vor, so erreicht diese weder die für einen urheberrechtlichen Schutz als [[Lichtbildwerk]] nötige [[Schöpfungshöhe]], noch weist sie ein „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (<small>vgl. BGH GRUR 90, 669 - Bibelreproduktion</small>) auf, um in Deutschland Leistungsschutz als [[Lichtbild]] genießen zu können. | + | |Liegt eine triviale Wiedergabe vor, so erreicht diese weder die für einen urheberrechtlichen Schutz als [[Lichtbildwerk]] nötige [[http://de.wikipedia.org/wiki/Schaffensh%C3%B6he|Schöpfungshöhe]], noch weist sie ein „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (<small>vgl. BGH GRUR 90, 669 - Bibelreproduktion</small>) auf, um in Deutschland Leistungsschutz als [[Lichtbild]] genießen zu können. |
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Version vom 20. Juni 2011, 20:28 Uhr
Die Schutzdauer für das von dieser Datei gezeigte Werk ist nach den Maßstäben des deutschen, des österreichischen und des schweizerischen Urheberrechts abgelaufen. Es ist daher gemeinfrei. | ||
Liegt eine triviale Wiedergabe vor, so erreicht diese weder die für einen urheberrechtlichen Schutz als Lichtbildwerk nötige [[1]], noch weist sie ein „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (vgl. BGH GRUR 90, 669 - Bibelreproduktion) auf, um in Deutschland Leistungsschutz als Lichtbild genießen zu können. |